Wer kann unser Angebot in Anspruch nehmen?
- Familien, die ein Familienmitglied mit einem Pflegegrad haben und Unterstützung im Alltag benötigen
Unser Angebot für Sie
- Wir bieten ein qualifiziertes Hilfsangebot, zur Entlastung pflegender Angehöriger, um Ihnen so Freiräume zu schaffen.
- Wir verbringen Zeit mit der pflegebedürftigen Personen und betreuuen sie.
- Wir fördern die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung Ihres Alltags.
Unsere Angebote orientieren sich an der individuellen Bedürfnis- und Lebenswelt.
Art und Umfang der Betreuung
- Der Bedarf an Betreuungsleitungen wird in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, als Angehörige, und der Betreuungskraft ermittelt.
- Hierbei wird berücksichtigt, ob die Betreuungsleistungen im häuslichen oder/und im außerhäuslichen Bereich liegen. Beides ist selbstverständlich möglich.
- Die Termine des Betreuungsangebotes werden je nach Wusch - flexibel oder regelmäßig - und nach Ihrem Bedarf abgestimmt.
Sprechen Sie uns an und wir erstellen mit Ihnen zusammen ein individuelles Konzept nach Ihren Wünschen.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen
Alltagsbegleitung
Wenn der Alltag zur Last wird und die Unterstützung fehlt, dann sind wir für Sie da und helfen Ihnen durch flexible und dem Bedarf entsprechende Betreuungsangebote in einer 1:1 Situation, wie zum Beispiel:
- Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen
- Begleitung auf Spaziergänge
- Begleitung zu aktiven Freizeitgestaltungen
- Besuche auf dem Spielplatz
- Betreuung im häuslichen Bereich
- Unterstützung/ Übernahme von Einkäufen
- Hilfe bei leichten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Übernahme der Hausaufgabenbetreuung
- Begleitung bei demenziellen Einschränkungen
Um Menschen mit Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit zu fördern und um Ausgrenzung und soziale Isolation abzuwenden, bieten wir auch Freizeitangebote als offene Gruppe an.
Beratung
Wir unterstützen und beraten Sie gern kostenlos und persönlich hinsichtlich der Nutzung der Entlastungsleistungen und bieten Hilfestellung bei Antragsformalitäten.
Gerne führen wir ein persönliches Beratungsgespräch auch bei Ihnen zu Hause durch.
Finanzierung
- Pflegebedürftige Personen können Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, unter anderem einen Entlastungsbeitrag in Höhe von maximal 125 Euro pro Monat. Dieses Geld kann zum Beispiel für die Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes genutzt werden. Ein Nachweis für die Verwendung des Entlastungsbetrags ist erforderlich.
- Eine Abrechnung für den FuD erfolgt über die jeweilige Pflegekasse der zu betreuenden Person.
- Auf Wunsch können auch Familienangehörige ohne Pflegegrad unterstützende Leistungen erhalten. Die Abrechnung erfolgt dann als Privatrechnung.
Nützliche Informationen
- Zum Lesen und Herunterladen: Broschüre: Pflegeleistungen zum Nachschlagen