Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie können hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Erste Hilfe herunterladen.
Anträge und Formulare zur Kostenübernahme
In den meisten Fällen werden die Kosten für die Aus- und Fortbildungen von betrieblichen Ersthelfenden durch die Berufs- oder Unfallgenossenschaften übernommen.
Klicken Sie bitte den für Sie zutreffenden Link an und erhalten so den Antrag und weitere Informationen:
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststättengewerbe (BGN)
- Bildungs- und Betreuungseinrichtigungen für Kinder (LUKN)
- Schulen (GUVH / LUKN)
- öffentliche/kommunale Unternehmen / Betriebe
- Gutscheinanforderung für Tagespflegepersonen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
- BG-Formular für alle anderen Berufsgenossenschaften
Wichtige Hinweise:
- Mitgliedsfirmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststättengewerbe (BGN) sowie der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover/Landesunfallkasse Niedersachsen müssen vor dem Kurs die Kostenübernahme und ein gesondertes Formular beim zuständigen Unfallversicherungsträger beantragen. Die Zusendung des Formulars dauert ca. 3-5 Werktage.
- Seit 01.11.2017 müssen die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) die Kostenübernahme online beantragen.
Wir sind für Sie da
Sachbearbeiterin:
Christin Schlimmermeyer
Tel.: 04706 / 189-45
E-Mail: Erste.Hilfe(at)drk-wem(dot)de
Bürozeiten:
Dienstag und Donnerstag: 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 11:00 Uhr