Das Angebot der Mobilen bzw. Flexiblen Betreuung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die mindestens 16 Jahre alt sind. Wir betreuen Menschen, die altersgemäße Orientierungsschwierigkeiten aufweisen, Hilfestellung in der Übergangsphase zum Erwachsenwerden benötigen oder die mit weiteren, speziellen Problemen konfrontiert sind.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten durch unsere Mitarbeitenden sozialpädagogisch fundierte Hilfestellungen im Prozess der Verselbständigung, der Eingliederung oder Wiedereingliederung. So haben sie die Chance, unter fachlicher Begleitung selbständige Lebensformen zu erfahren und sie zielgerichtet einzusetzen.
Im Rahmen des Teilhabeprozesses wird der junge Mensch in seinen Lernprozessen begleitet und ermutigt:
Je nach Bedarf werden die Fachleistungsstunden vom Jugendamt auf 10 oder 15 Stunden pro Woche gesetzt.
Ziel der Hilfemaßnahme ist es die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachhaltig zu einer selbstständigen Lebensführung zu begleiten und zu befähigen.
Die rechtliche Grundlage ist § 27, § 34, § 35 und § 41 KJHG.