Bei dieser Maßnahme zur Hilfe der Erzieung namens Familienstabilisierungsprogramm (FSP) wird die Aktivierung der Selbsthilfe der hilfesuchenden Person in den Mittelpunkt gestellt. Bei dem Ansatz getreu dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" spielen auch die Selbstbestimmung, die Eigenkontrolle und der Lebensweltbezug eine wichtige Rolle. Die Arbeit der DRK-Mitarbeitenden erfolgt direkt in der Familie.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden die Problem systematisch aufgedeckt, um anschließend gemeinsam mit den Familienmitgliedern konkrete methodische Hilfeansätze und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Die Einsatzzeiten der Beschäftigten richten sich nach den Bedarfen der Familien.
Unser Ziel ist es, die Familien dabei zu beraten und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen (neu) entdecken, neu erschließen oder erweitern können, um (wieder) zu einer selbständigen Lebensführung (ohne professioneller Hilfe) zu kommen.
Zu unseren Aufgaben gehären unter anderem:
Nach dem Ende der Einsatzzeit gibt es die Möglichkeit werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr eine Rufbereitschaft zu kontaktieren, um weitere konfliktdämpfende Hilfestellung zu erhalten.
Die rechtliche Grundlage ist § 27 ff. KJHG sowie § 28 bis § 35 KJHG.