-
Verwundete, kranke oder schiffbrüchige Soldaten sind mit Menschlichkeit zu behandeln. (Art. 12 II GA I; Art. 12 II GA II; Art. 10 II ZP I; Art. 7 I ZP II) Ein Unterschied darf nur im Sinne von…
-
Personen, die in Feindeshand gefallen sind und einer der folgenden Gruppen angehören, gelten als Kriegsgefangene und sind durch das III. Genfer Abkommen geschützt:
Mitglieder von Streitkräften einer…
-
2. Das Rote Kreuz als Schutzzeichen
Das Symbol des Roten Kreuzes bzw. Roten Halbmonds und seine Verwendung sind, aufgrund seiner weitreichenden Bedeutung, streng reglementiert (Art. 38-45 GA I;…
-
Durch das Erste Zusatzprotokoll werden nicht nur diejenigen geschützt, die nicht (mehr) aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt sind, sondern auch die kämpfenden Soldaten. Das Erste Zusatzprotokoll…
Suchergebnisse 181
bis 190
von 519
Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende