Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung zu einem Seminar aus dem Aufgabenfeld Breitenausbildung des DRK-Kreisverband Wesermünde e.V. erkennt der Teilnehmer / das Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) an.

Anmerkung:
Der besseren Lesbarkeit wegen wird auf die Nennung der Geschlechter überwiegend verzichtet. Es sind grundsätzlich alle Geschlechter gemeint, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt ist.
 

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden AGB‘s des Aufgabenfeldes Breitenausbildung des DRK-Kreisverband Wesermünde e.V., vertreten durch den Geschäftsführer, Zum Feldkamp 9, 27619 Schiffdorf, im Folgenden: DRK Wesermünde genannt - gelten ausschließlich.
  2. Die Kursangebote des DRK Wesermünde basieren auf der aktuellen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK Landesverband Niedersachsen e.V., Teil: Erste Hilfe, sowie den Vorgaben und Bestimmungen der Qualitätssicherungsstelle, Erste Hilfe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), welche den DRK Wesermünde ermächtigen, in dessen Namen betriebliche Ersthelfer und Fahrerlaubnisbewerber (gemäß Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV) aus- und fortzubilden.
  3. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den AGB‘s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform.
  4. Ausbilder, Dozenten oder Referenten des DRK Wesermünde sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der AGB‘s hinausgehen
  5. Über die Online-Plattform des DRK Wesermünde sind die angebotenen Kurse online buchbar.

§2 Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertragsverhältnisses

  1. Voraussetzung für einen Vertragsabschluss mit dem DRK Wesermünde ist, dass der Teilnehmer volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt.
  2. Die Kurse des DRK Wesermünde werden sowohl als öffentliche als auch geschlossene Seminare angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl für geschlossene Seminare, die in der Begegnungsstätte des DRK Wesermünde stattfinden, beträgt 10 Personen. Für „Inhouse“-Schulungen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 12 Personen. Für kleinere Gruppen besteht die Möglichkeit durch Zuzahlung des Differenzbetrages ein Seminar zu buchen.
  3. Der Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Seminarbeschreibungen. Alle Seminarangebote können über folgenden Link abgerufen werden: https://www.drk-wem.de/erste-hilfe.html Individuelle Seminare werden auf Anfrage und in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellt (ggf. ohne entsprechende Anerkennung der QSEH).Der konkrete Ablauf des Kurses, bzw. konkrete Inhalte können vom DRK Wesermünde aufgrund Neuerrungen oder Veränderungen am Tag des Kurses abgeändert werden, solange der Kurs die für die Qualifikation notwendigen Inhalte vermittelt.
  4. Anmeldungen/Anfragen zu Kursen sind schriftlich, per Brief, E-Mail, Fax, Online-Anmeldung oder telefonisch vorzunehmen. Eine Anmeldebestätigung durch den DRK Wesermünde erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Anmeldungen zu den Seminaren müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie E-Mailadresse. Die Anmeldung gilt als angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald der DRK Wesermünde bei öffentlichen Kursen eine Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung erteilt. Bei geschlossenen Kursen erfolgt eine separate Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung schriftlich an den Auftraggeber mit weiteren Informationen.
  5. Die zu entrichtende Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit dem KV vereinbarten Veranstaltung sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinaus gehende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.
  6. Um einen Kurs beim DRK Wesermünde zu buchen, ist eine Registrierung des Teilnehmers in der vorgegebenen Maske notwendig. Die Kursangebote des DRK Wesermünde sind unverbindlich. Das Kursangebot stellt das Angebot dar. Dieses Angebot steht unter der Bedingung, dass noch freie Plätze im Kurs verfügbar sind. Sind die Kursplätze belegt, ist das Angebot für die Zeit der Überbelegung als unverbindlich anzusehen. Die Prüfung der Zahl der Kursplätze erfolgt vom DRK Wesermünde. Der DRK Wesermünde ist nicht verpflichtet mit dem Teilnehmer einen Vertrag zu schließen.
  7. Durch die Anmeldung nimmt der Teilnehmer das Kursangebot verbindlich an. Sollte ein Kursplatz frei sein, kommt zum Zeitpunkt der Anmeldung der Vertrag zustande.
  8. Hat der Teilnehmer eine E-Mail Adresse angegeben, erhält er nach erfolgter Kursanmeldung eine Bestätigungsmail an die von ihm angegebene E-Mailadresse. Die Bestätigungserklärung enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Diese hat er umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind umgehend dem DRK Wesermünde mitzuteilen.

§3 Registrierung

  1. Der Teilnehmer ist bei der Registrierung auf der Online-Plattform des DRK Wesermünde verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail Konto erreichbar ist und die Bestätigungsmail zugehen kann.
  2. Sofern sich beim Teilnehmer Daten ändern, insbesondere Anschrift, E-Mailadresse, oder Kontaktnummer, so ist dieser verpflichtet diese dem DRK Wesermünde mitzuteilen, sofern die Abwicklung des Kurses von der Änderung betroffen ist. Insbesondere fallen hierunter Kontaktadresse, welche für die Zusendung der Kursbestätigung und die Erstellung der Teilnehmerunterlagen relevant sind.

§4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Teilnahmegebühr ist bis zum Abschluss der Veranstaltung zu entrichten. Die Zahlung oder Kostenübernahmeerklärung eines Trägers (siehe unter 2.) ist Voraussetzung für die Teilnahmebestätigung.
  2. Teilnahmegebühren, welche durch Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften übernommen werden, werden direkt durch den DRK Wesermünde mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechend ausgefülltes Formular (BG Anmeldeformular) welches bei Vertragsabschluss ausgehändigt/verschickt wird oder unter https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp im Download bereit steht. Bei folgenden Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften muss zusätzlich im Vorfeld die entsprechende Kostenübernahmezusage beantragt werden und zum Seminartag vorliegen: Gemeindeunfallversicherung (GUV), Landesunfallkasse (LUK), Unfallkasse des Bundes (UKB), BG für den Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

§5 Beendigung des Vertragsverhältnisse, Rücktritt

  1. Das Vertragsverhältnis endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung.
  2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich oder telefonisch (04706 / 189-0) anzuzeigen:
    1. Bei öffentlichen Seminaren ist der Rücktritt kostenfrei, soweit er 48 Stunden vor Kursbeginn angezeigt worden ist. Sonst wird der Teilnehmerbetrag in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Todesfall in der Familie wird gegen Vorlage eines Nachweises eine Abmeldung außerhalb der genannten Frist anerkannt. Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
    2. Bei geschlossenen Seminaren ist der Rücktritt kostenfrei, wenn er bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erklärt wird. Erfolgt der Rücktritt in weniger als vier Wochen und bis maximal 7 Tage vor dem Schulungstag fällt eine Stornogebühr von pauschal 250,00 Euro an. Bei einem späteren Rücktritt werden dem Auftraggeber die vollen Gebühren in Rechnung gestellt.
    3. Sinkt bei geschlossenen Seminaren die Teilnehmerzahl am Seminartag unter 10 (bei Seminaren in DRK eigenen Seminarräumen) bzw. 12 (bei Inhouse-Schulungen), trägt der Auftraggeber die volle Gebühr für die fehlenden, vorab angemeldeten Teilnehmer. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

§6 Änderungsvorbehalte und Absage von Veranstaltungen

  1. Änderungen, insbesondere des Termins, des Ortes oder des Referenten der Veranstaltung behält sich der DRK Wesermünde ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Seminarinhaltes stellen lediglich unwesentliche Änderungen dar.
  2. Der DRK Wesermünde ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl (mind. 10 Personen bzw. laut individueller Vereinbarung) Seminare auch kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Der Kreisverband verpflichtet sich, den Teilnehmer / Auftraggeber hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch bleibt ausgeschlossen.

§7 Datenschutz

Die in der Teilnehmerliste bzw. dem Anmeldeformular erfassten personenbezogenen Daten werden im DRK Landesverband Niedersachsen e.V. und im DRK Wesermünde elektronisch erfasst und mit der Absicht verarbeitet, auf die regelmäßige Fortbildung hinzuweisen und eine ordnungsgemäße Seminarabwicklung zu gewährleisten. Damit ist der Teilnehmer einverstanden.

§8 Haftung

  1. Das DRK Wesermünde schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um vom DRK Wesermünde, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Kreisverbandes verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände oder die Garderobe der Teilnehmer ist ausgeschlossen.
  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers erstreckt sich die Haftung auch auf fahrlässige Pflichtverletzung
  3. Beschädigt ein Teilnehmer während eines Seminars die ihm angebotenen Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände schuldhaft, so hat er für den Schaden aufzukommen.

§9 Schlussbestimmungen / anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
  2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen dem DRK Wesermünde und dem Teilnehmer / Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer / Auftraggeber nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz des DRK Wesermünde. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Kreisverbandes als vereinbart.

Schiffdorf, 27.11.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen DRK-Kreisverband Wesermünde e.V. Zum Feldkamp 9

27619 Schiffdorf

Version: 3.0 gültig zum 01.01.2026

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